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Kinderzahnheilkunde

Kinderzahnheilkunde Wir versuchen durch einfühlsames Vorgehen auf die Bedürfnisse der Kleinen einzugehen. In Ausnahmefällen kann eine Behandlung unter Vollnarkose jedoch nötig werden. Diese führen wir dann unter Mitwirkung eines Narkosearztes direkt in unserer Praxis durch.

Vorbeugung ist jedoch besser als Heilung!
Frühzeitige, regelmäßige Kontrollen und Kinderprophylaxe führen zur Gewöhnung der Kinder an unsere Praxis und können größere Behandlungen vorbeugen. Die ½-jährliche Kinderprophylaxe ist ab dem 6. Lebensjahr vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Neben der Vermeidung von frühen Zahndefekten ist die Therapie von schädlichen Lutschgewohnheiten z.B. Daumen, Schnuller, Nuckelflasche o.Ä. äußerst wichtig. Hierdurch können Zahn- und Kieferfehlstellungen sowie spätere Sprachprobleme wie Lispeln vermieden werden.
Therapie von Lutschgewohnheiten
Behandlung von Zahnfehlstellungen Falls eine doch eingetretene Zahnfehlstellung behandelt werden muss, werden wir Ihr Kind frühzeitig (in der Regel ab dem 8. Lebensjahr) an eine kieferorthopädische Fachpraxis überweisen.